Ergänzende Informationen zu Zahlungen der Zahlstelle Bayern (Transparenz-Initiative)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH-Rechtssache C-92/09 und C-93/09) hat am 9. November 2010
die Vorschriften über die Veröffentlichung von Informationen über die Zahlungsempfänger
von Agrarbeihilfen für ungültig erklärt, soweit natürliche Personen betroffen sind.
Hinsichtlich der Veröffentlichung von juristischen Personen haben sie jedoch weiterhin Gültigkeit.
Daher werden derzeit ausschließlich Informationen zu juristischen Personen ausgewiesen.
Das zentrale Internetportal für die Veröffentlichung von EU-Agrarzahlungen in Deutschland und
für die zentrale Suche nach Zahlungsempfängern finden Sie bei der
Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) unter
www.agrar-fischerei-zahlungen.de.
Dort können Sie nach verschiedensten Kriterien Zahlungsempfänger aus ganz Deutschland suchen.
Zur Verbesserung der Transparenz der geleisteten Zahlungen bietet die
Zahlstelle Bayern hier auf www.transparenz.bayern.de
zusätzlich detailliertere Angaben zu den Zahlungen an Antragsteller aus Bayern und
den geförderten Maßnahmen an.
Der einzelne Bürger kann damit die Leistungen der Landwirte in Bezug auf die Pflege der
Kulturlandschaft besser nachvollziehen. Mit den Zahlungen werden in erster Linie die höheren
Standards beim Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz honoriert. Zudem können durch diese
zusätzlichen Informationen die Zahlungen an Verarbeitungsunternehmen besser eingeordnet werden.
Dieses Internetportal ermöglicht eine gezielte Suche ausschließlich nach Empfängern, die von
der Zahlstelle Bayern Mittel aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) und
dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erhalten
haben. Zusätzlich zu den summarischen Beträgen in den Bereichen EGFL-Direktzahlungen,
EGFL-Sonstige Maßnahmen und ELER werden die einzelnen Fördermaßnahmen im Detail ausgewiesen.